Christine Bay photo & design bietet professionelle Foto- und Bilddienstleistungen an. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Christine Bay photo & design zu folgenden Konditionen eine Hochzeitsreportage zur Hochzeit der Auftraggeber erstellen soll.
| Leistung | Details | Preis | |
|---|---|---|---|
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Handy-Video Best of
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Filmen + Videoschnitt · ca. 2 Min. · inkl. Musik
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230,– | |
Social Media Rohmaterial |
20 kurze Videosequenzen aus dem gesamten Tag · Hochformat · zur eigenen Verwendung für Reels & Stories |
90,– | |
Fertiges Reel von Christine |
Geplant, gefilmt & geschnitten · ca. 60 Sek. · Hochformat · direkt teilbar auf Instagram & TikTok |
120,– | |
Paar-Shooting zur Übung – S |
40 Min. · 20 Bilder · Raum Andernach |
280,– | |
Paar-Shooting zur Übung – L |
40 Min. · 60 Bilder · Raum Andernach |
380,– |
| Album | Format & Details | Preis (jetzt / regulär) | |
|---|---|---|---|
S – Woods Collection |
20×20 cm · 10 Doppelseiten |
530,– 630,– | |
M – Touch Collection |
30×30 cm · 20 Doppelseiten |
670,– 790,– | |
L – Pastel Collection |
35×35 cm · 25 Doppelseiten |
790,– 930,– | |
Mini Collection |
20×15 cm · 5 Doppelseiten |
160,– 190,– |
Bitte den aktuellen Stand eintragen. Uhrzeiten und Locations können noch bei Bedarf per Mail angepasst werden.
(1) Das vereinbarte Honorar der Hochzeitsreportage beträgt – inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer über 19 %.
(2) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des vereinbarten Honorars sofort fällig. Die Schlusszahlung in Höhe von 60 Prozent wird fällig eine Woche nach Hochzeitstermin. Anzahlung und Schlusszahlung sind zu überweisen auf das Girokonto von Christine Bay photo & design, IBAN: DE25 5765 0010 0098 0582 74.
(3) Kommt der Auftraggeber mit der Anzahlung länger als vierzehn Tage in Verzug, steht Christine Bay photo & design das Recht zu, ohne weitere Ankündigung und ohne weitere Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, sobald die Anzahlung durch den Auftraggeber auf dem Konto von Christine Bay photo & design eingegangen ist.
(4) Fahrtwege während der Reportage oder Pausen gelten als reine Arbeitszeit und sind nicht vom Honorar abzuziehen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Christine Bay photo & design durch die Annahme des Vertrages Reisekosten entstehen. Diese Reisekosten sind durch den Auftraggeber zu tragen. Dazu gehören insbesondere Fahrtkosten und ggf. Übernachtungskosten. Die An- und Abreisepauschale im Einzugsgebiet von 40 km um Andernach/Kell ist kostenlos. Alles über 40 km wird mit 0,50 €/km berechnet (berechnet werden Hin- und Rückfahrt). Auslandshochzeiten werden individuell berechnet. Übernachtungskosten fallen nur an, wenn die Reportage bis in die späten Abendstunden geht und die Location mehr als 1–1,5 Stunden von Andernach entfernt liegt; bei Auslandshochzeiten werden diese ebenfalls fällig. Fahrtkosten sowie ggf. anfallende Übernachtungskosten werden individuell vor Vertragsabschluss abgestimmt und sind mit der Abschlussrechnung fällig. Bei Fragen zu anfallenden Reisekosten steht Christine Bay photo & design gerne vor Vertragsabschluss zur Verfügung.
(1) Christine Bay photo & design räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die von ihr erstellten Lichtbilder und Lichtbildwerke zu privaten Zwecken zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Bilder zu vervielfältigen. Es ist dem Auftraggeber jedoch nicht erlaubt, die Fotos in irgendeiner Form zu verändern oder zu bearbeiten und dann in geänderter Form zu veröffentlichen.
(2) Eine kommerzielle Nutzung der Fotos ist dagegen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Fotografin möglich.
(3) Werden die Bilder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram veröffentlicht, sind die Bilder mit einem Hinweis (bzw. Verlinkung) auf den Urheber „Christine Bay photo & design" zu versehen.
(4) Christine Bay photo & design bleibt es erlaubt, die von ihr erstellten Bilder zu Portfolio- oder Werbezwecken einzusetzen. Sie darf die Bilder insbesondere auch im Internet veröffentlichen. Christine Bay photo & design wird darüber hinaus Dritten jedoch keine weiteren Nutzungsrechte einräumen.
(5) Die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Abs. 1 wird erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars gem. § 2 dieses Vertrages wirksam.
Christine Bay sucht gewissenhaft, sorgfältig und mit künstlerischem Auge jedes einzelne Bild aus, welches bearbeitet wird. Die Fotografin gibt weder unbearbeitete JPG's noch RAW Dateien heraus. Das Brautpaar ist in den Prozess der Bilderauswahl nicht einbezogen. Unabhängig hiervon respektiert das Brautpaar die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil von Christine Bay photo & design. Das Brautpaar ist sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. Das Brautpaar hat sich im Vorfeld über den Stil informiert. Christine Bay photo & design bearbeitet die Bilder hinsichtlich Farbe, Sättigung und Kontrast, sowie horizontaler Ausrichtung. Bilder die aus künstlerischen Aspekten in Schwarz/Weiß bearbeitet wurden können im Anschluss nicht zusätzlich in Farbe verlangt werden. Eine Beautyretusche/Bearbeitung/Veränderung hinsichtlich Körperform, Haltung, Aussehen, Hautretusche oder ähnliches wird nicht vorgenommen. Gerne kann Christine Bay photo & design eine Beautyretusche im Nachgang vornehmen, diese wird mit 15 € pro Bild berechnet. Im Schnitt werden 100–125 Bilder nachbearbeitet, pro fotografierter Stunde am Hochzeitstag (Beispiel: 8h fotografische Begleitung = Erhalt von 800–1000 nachbearbeiteter Bilder).
(1) Datenverarbeiter und Kontaktdaten
Die unter Absatz (2) (a) bezeichneten Daten werden verarbeitet von Christine Bay, handelnd unter der Bezeichnung „Christine Bay photo & design", Geishügelhof 6, 56626 Andernach.
(2) Verarbeitungsrahmen
(a) Kategorien der verarbeiteten Daten: Name · Anschrift · Telefonnummer · Mobiltelefonnummer · Telefaxnummer · E-Mail-Adressen · Bankverbindungen · Bilddaten/Fotografien.
(b) Dauer der Datenspeicherung: Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden nur solange aufbewahrt, wie dies zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist, sofern dies rechtlich zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden solange gespeichert, wie gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder etwaige Rechtsansprüche noch nicht verjährt sind.
(c) Zweck der Datenverarbeitung: Christine Bay photo & design verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung einschließlich der vertragsgemäßen Präsentation der Bilddaten durch Webhosting-, Galerie- und Shopdienstleister sowie der (Nach-)Bestellmöglichkeit von Vervielfältigungsstücken. Darüber hinaus werden Bilddaten – mit Zustimmung des Kunden – zu Werbezwecken genutzt.
(d) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO.
(3) Weitergabe von Daten
(a) Empfänger: (aa) vom Kunden bestimmte Personen; (bb) Fotografiedienstleister zur Vervielfältigung; (cc) Webhosting-, Galerie-, Slideshow- und Shopdienstleister.
(b) Kopien von Daten sind durch Christine Bay photo & design zu erhalten. Ausgenommen sind Kopien der vertragsgemäßen Lichtbilder selbst.
(4) Betroffenenrechte
Der Kunde hat das Recht: (a) Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten; (b) Berichtigung, Ergänzung oder Löschung zu verlangen; (c) Verarbeitung einzuschränken; (d) der Verarbeitung zu widersprechen oder Einwilligung zu widerrufen; (e) Datenübertragbarkeit zu verlangen; (f) Identität von Dritten zu erfahren; (g) bei zuständiger Behörde Beschwerde einzulegen.
(5) Einwilligungen
(a) Der Vertragspartner erteilt seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Bilddateien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
(b) Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen seines Auftrags auch Bilddateien seiner Gäste gefertigt werden. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er seine Gäste informiert hat und deren ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung vor Beginn vorliegt.
(c) Der Kunde erteilt seine Einwilligung zur Kommunikation über:
(1) Sollte Christine Bay photo & design aufgrund von Krankheit oder anderen nicht durch sie zu vertretenden Gründen am Tag der Fotoreportage verhindert sein, so ist sie berechtigt, die Reportage durch einen anderen Fotografen durchführen zu lassen, soweit dieser mindestens die gleiche Qualifikation besitzt.
(2) Mit Vertragsabschluss und dem rechtzeitigen Eingang der Anzahlung blockt Christine Bay photo & design den vereinbarten Leistungstag für andere Aufträge. Wird die Hochzeit abgesagt oder kann der Auftrag aus Gründen im Lager des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, hat Christine Bay photo & design einen Anspruch auf 40 Prozent des Auftragswertes. Soweit bereits eine Anzahlung geleistet wurde, wird diese verrechnet. Reisekosten werden nur insoweit rückerstattet, wie diese stornierbar sind. Tritt dieser Fall innerhalb von weniger als zwölf Wochen vor der Hochzeit ein, wird das volle Honorar fällig.
(3) Kann die Hochzeit aufgrund der Pandemie wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, versucht der Auftraggeber einen neuen Termin mit Christine Bay Photo & Design zu finden. Bis dahin wird die Anzahlung als übertragbarer Gutschein ausgestellt. Die Auszahlung der Anzahlung ist nur dann möglich, wenn die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss und zusätzlich von Seiten des Auftraggebers nicht mehr nachgeholt wird und/oder Christine Bay photo & Design an dem neu gewählten Termin nicht frei ist. Wird die Hochzeit aus persönlichen Gründen abgesagt und/oder verschoben, gelten die Stornierungsbedingungen aus Abschnitt (2).
Christine Bay photo & design haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Grundsätzlich ist die Haftung von Christine Bay photo & design auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
(1) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen beide Parteien, den vorliegenden Vertrag vollständig gelesen und verstanden zu haben und erklären sich mit allen enthaltenen Bedingungen einverstanden.